Umweltausschuss: Biokraftstoffindustrie fordert gleichmäßiges Anwachsen der THG-Quote

„Die Treibhausgasminderungsquote muss bis 2030 gleichmäßig anwachsen, damit die Alternativen zu fossilen Kraftstoffen ihr volles Klimaschutzpotential ausschöpfen können“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) als Kernforderung bei der heutigen Expertenanhörung im Umweltausschuss des Bundestages. „Wenn die THG-Quote nicht gleichmäßig ansteigt, werden Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse aus dem Markt gedrängt. Verantwortlich hierfür sind Mehrfachanrechnungen anderer Erfüllungsoptionen, die aber keine THG-Minderung in gleicher Höhe liefern“, sagte Baumann. Das würde es noch schwieriger machen, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Er verwies darauf, dass die Rohstoffe für konventionelle Kraftstoffe aufgrund von gesetzlichen Regelungen nachhaltig produziert werden müssen. Dies schließt aus, dass für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse Regenwald gerodet, Torfmoor trockengelegt oder Grünland umgebrochen wird.

In der Stellungnahme zur Anhörung hatte der VDB auf eine neue Studie verwiesen, die der Verband in Auftrag gegeben hatte. Darin überprüfen die Autoren anhand der tatsächlichen Entwicklung die Ergebnisse einer Studie, die wesentlich die Biokraftstoffpolitik der Europäischen Kommission beeinflusst hatte. Demnach mindern Biokraftstoffe den Treibhausgasausstoß auch dann, wenn man indirekte Effekte in die Bilanz einbezieht. Während Nichtregierungsorganisationen diese indirekten Effekte berücksichtigen wollen, ist dies wissenschaftlich sehr umstritten und von den gesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen.

Neben einem gleichmäßigen Hochlauf der Treibhausgasquote fordert der VDB auch ein höheres Ziel für so genannte fortschrittliche Biokraftstoffe. „Fortschrittliche Biokraftstoffe sind bereits heute in erheblichen Mengen verfügbar. Um sie zu nutzen und das Signal für den weiteren Ausbau von Kapazitäten zu geben, sollten die Bundestagsabgeordneten die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe auf 3,5 Prozent heraufsetzen“, sagte Baumann.

Im Nachgang zur Anhörung sagte Baumann: „Biokraftstoffe können absehbar den größten Beitrag erneuerbarer Energien zum 2030-Verkehrsziel erbringen. Eine Verdrängung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse riskiert das Erreichen der verbindlichen Klimaschutzvorgaben. Die Forderung von Nichtregierungsorganisationen, Biokraftstoffe abzuschaffen, ist besonders absurd angesichts des jetzt verschärften Zieles auf EU-Ebene: eine Senkung des Treibhausgasausstoßes bis 2030 um 55 Prozent. Diesen Organisationen geht es offenbar ausschließlich um den Ausbau der Elektromobilität und weniger darum, den CO2-Ausstoß im Verkehr zu senken.“ Biokraftstoffe haben seit vielen Jahren einen Anteil von 98 Prozent an den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr. Sie senken den Treibhausgasausstoß um 65 bis 93 Prozent, verglichen mit fossilem Diesel und Benzin.

Während Vertreter von Nichtregierungsorganisationen in der Anhörung verlangten, dass Elektromobilität vierfach auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden, forderten mehrere Experten, dass es keine Mehrfachanrechnungen geben dürfe. „Die Mehrfachanrechnung von Elektromobilität ist eine industriepolitische Maßnahme, die keine zusätzlichen Treibhausgaseinsparungen bringt, sondern diese nur vorgaukelt. Wenn Mehrfachanrechnungen vorgesehen werden, muss die Treibhausgasquote entsprechend steigen, denn sonst wird keine reale Minderung des Treibhausgasausstoßes erreicht. Mit Luftbuchungen werden die verbindlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht erfüllt“, sagte Baumann.

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