Biokraftstoffindustrie begrüßt steigende THG-Minderungsquote: „Verpflichtung jederzeit erfüllbar, Strafzahlungen nicht in Sicht“
Die deutsche Biokraftstoffindustrie begrüßt die zum Jahreswechsel gestiegene Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die für die Mineralölindustrie eine stärkere Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei Diesel und Benzin vorschreibt. Die Mineralölunternehmen müssen demnach die Emissionen ihrer Kraftstoffe um 7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 senken (2021: 6 Prozent). Heute werden wegen der breiten Verfügbarkeit zumeist Biokraftstoffe eingesetzt. Die Quote ist nach Berechnungen des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) im laufenden Jahr mit Biodiesel, Bioethanol oder Biomethan erfüllbar. Zum anderen stehen sogar überschüssige THG-Minderungen aus zwei vergangenen Jahren zur Verfügung. „Die Produzenten stehen bereit, um ausreichend nachhaltige Biokraftstoffe aller Kategorien zu liefern“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. „Die THG-Quote ist seit 2015 immer übererfüllt worden.“ Die THG-Quote steigt bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent an. Für die Minderung zählen alle Energieträger, die weniger CO2 emittieren als Diesel und Benzin. Zusätzlich kann Elektromobilität angerechnet werden, deren Beitrag wächst.
Der Einsatz von Biokraftstoffen kann zudem kostendämpfend wirken. Schließlich steigt der Preis von fossilem Benzin und Diesel aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Seit dem 01.01.2022 kostet eine Tonne CO2, die durch das Verbrennen von fossilen Kraftstoffen freigesetzt wird, 30 Euro und damit 5 Euro mehr als im Vorjahr. Da Biokraftstoffe rund 70 bis 90 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als fossiler Diesel oder Benzin, fallen für sie diese Kosten nicht an. „Nachhaltige Biokraftstoffe dienen dem Klimaschutz und mindern für den Verbraucher die Kosten der CO2-Bepreisung“, sagte Baumann.
Die Biokraftstoffindustrie erwartet, dass auch für die verpflichtende Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe ausreichend Ware zur Verfügung steht. Die Mineralölfirmen müssen 2022 einen energetischen Anteil von 0,2 Prozent ihrer Kraftstoffe durch fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rohstoffen wie Stroh, Gülle oder Tallöl abdecken. „Die Hersteller produzieren fortschrittliche Biokraftstoffe längst in ausreichenden Mengen. Nach Angaben der Generalzolldirektion hat die Mineralölindustrie schon im Jahr 2020 die Unterquote massiv übererfüllt“, sagte Baumann. Fortschrittliche Biokraftstoffe, die über die Unterquote hinausgehend eingesetzt werden, können doppelt auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden. Damit ist es für die Mineralölindustrie sehr attraktiv, mehr fortschrittliche Biokraftstoffe als vorgeschrieben einzusetzen. Aus diesem Grund haben die Biokraftstoffhersteller ihre Produktionskapazitäten in diesem Bereich hochgefahren. „Die Klagen der Mineralölwirtschaft über vermeintlich nicht erfüllbare gesetzliche Vorgaben zum Klimaschutz haben sich in der Vergangenheit als unzutreffend erwiesen und letztlich die erforderliche Transformation im Straßenverkehr verzögert“, sagte Baumann. „Wer steigende Preise an der Tankstelle mit der THG-Quote begründet, will davon ablenken, dass er seinen Gewinn vergrößern möchte.“
In den vergangenen Jahren haben die Mineralölfirmen die THG-Minderungsquote zum Teil deutlich übererfüllt. Die Unternehmen sind berechtigt, Treibhausgasminderungen in die Folgejahre zu übertragen. „Dieser Mechanismus ist sinnvoll, um den Unternehmen Flexibilität bei der Erfüllung der Klimaschutzvorgaben zu gewähren. Mit dem Berg an Treibhausgasminderungen, den die Mineralölindustrie aus den Vorjahren angehäuft hat, kann die THG-Quote auch 2022 sicher und kostengünstig eingehalten werden“, sagte Baumann. Marktszenarien zeigten, dass die steigende THG-Quote durch den Hochlauf von Elektromobilität, fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen wie Wasserstoff auch zukünftig erfüllt werden kann.
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