Biokraftstoffe ermöglichen das Erreichen der Klimaziele im Verkehr

Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) begrüßt, dass die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2020 im Verkehr erreicht wurden. Dies zeigen die heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Zahlen zum Treibhausgasausstoß im Mobilitätssektor. „2020 haben zwei Faktoren wesentlich dazu beigetragen, dass die Treibhausgasemissionen deutlich gesunken sind: Weniger Verkehrsaufkommen aufgrund der Corona-Pandemie und ein verstärkter Einsatz von Biokraftstoffen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. „Aufgrund der im Jahr 2020 gestiegenen Treibhausgasminderungsquote sind die CO2-Einsparungen durch nachhaltige Biokraftstoffe erneut gestiegen. Sie liegen 2020 nach unseren Schätzungen bei einer Minderung von knapp 12 Millionen Tonnen CO2.“ Gleichzeitig warnte der Verband davor, sich im Verkehrssektor hinsichtlich der Klimaschutzverpflichtungen in Sicherheit zu wiegen. „Ohne die Sondereffekte durch die Corona-Pandemie hätte die Bundesregierung die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr krachend verfehlt. Die zulässigen Emissionen sinken außerdem Jahr für Jahr weiter. Deshalb müssen alle vorhandenen Maßnahmen ergriffen und ausgebaut werden, um den Treibhausgasausstoß im Verkehr zu senken. Hierzu gehören nachhaltige Biokraftstoffe, E-Mobilität und strombasierte Kraftstoffe“, sagte Baumann. „Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung fehlen bislang weitgehend. Klar ist: Die Jahre bis 2030 sind für den Klimaschutz entscheidend, und Biokraftstoffe können in diesem Zeitraum den größten Beitrag zur Abkehr von fossilen Kraftstoffen leisten.“

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet die Mineralölindustrie dazu, die Treibhausgasemissionen der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu senken. Dies geschieht heute hauptsächlich durch den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe. Da die Quote im Jahr 2020 von 4 Prozent auf 6 Prozent gestiegen ist, vergrößerte sich auch die CO2-Einsparung noch einmal deutlich. Das Gesetz zur THG-Quote wird in den kommenden Wochen im Bundestag auf Grundlage eines Kabinettsentwurfes weiterentwickelt. „Wir fordern ein gleichmäßiges Anwachsen der THG-Quote bis 2030. Schließlich ist absehbar, dass in den kommenden Jahren immer mehr Optionen hinzukommen, um die Quote zu erfüllen: Elektrofahrzeuge, fortschrittliche Biokraftstoffe, Wasserstoff und eFuels. Damit sich diese Alternativen zu fossilen Kraftstoffen nicht gegenseitig begrenzen oder kannibalisieren, sondern in vollem Umfang für den Klimaschutz eingesetzt werden können, ist ein zuverlässiges, stetiges Ansteigen nötig“, sagte Baumann. Derzeit stellen Biokraftstoffe etwa 98 Prozent der erneuerbaren Energien im Straßenverkehr. Seit über 20 Jahren senken sie jedes Jahr den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen je nach verwendetem Rohstoff um 67 bis 93 Prozent.

Das UBA hatte heute entsprechend den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes dem Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten des Jahres 2020 zugeleitet. Nach den Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes mussten die Emissionen im Verkehrssektor sinken von 163,5 Millionen Tonnen 2019 auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2020. Nach den neuen Zahlen des UBA emittierte der Straßenverkehr im vergangenen Jahr 146 Millionen Tonnen CO2 und damit 19 Millionen Tonnen weniger als im Vorjahr (minus 11,4 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2019 sank der Dieselabsatz im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um 7,1 Prozent, der Absatz von Ottokraftstoff um 9,7 Prozent. Der Absatzrückgang ist nach Einschätzung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vermutlich auf das gesunkene Verkehrsaufkommen aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen.

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